Todspende

Bei einer Todspende oder auch Leichenspende wird dem Spender nach seinem Tod ein Organ oder Organteil entnommen. Findet sich ein passender Empfänger auf der Warteliste, muss das Organ schnellstmöglich transplantiert werden. Die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen sind gesetzlich festgehalten.

Synonyms:
Leichenspende, Leichenspenden